Radon – eine noch oft vernachlässigte Gesundheitsgefahr

Aus natürlichem Uran in Böden und Gesteinen entsteht Radon, das sich in Gebäuden durch Eindringen durch Fugen, Spalte, Risse und durchlässige Bodenplatten in Keller und Wohnräume ansammeln kann. Radon ist ein sehr bewegliches, radioaktives Edelgas, das man weder sehen, riechen oder schmecken kann. Radon wird aus allen Materialien freigesetzt, in denen Uran vorhanden ist. Radon gilt als eine der Hauptursachen für Lungenkrebserkrankungen in Europa und ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs. Die Verbreitung von Radon ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich. Tendenziell ist die Konzentration des Gases in Süddeutschland höher als in Norddeutschland. Seit Ende 2018 sieht das Strahlenschutzgesetz verschiedene Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Radon-Vorkommen zu schützen. Dazu hat das Bundesumweltministerium – unter Beteiligung der Bundesländer und des Bundesamtes für Strahlenschutzes – einen Radon-Maßnahmenplan erarbeitet. In Radon-Vorsorgegebieten gelten gemäß Strahlenschutzgesetz ab 2021 Regelungen zum Schutz vor Radon, die über die bundesweit gültigen Vorschriften an anderen Orten hinausgehen (Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter).

  • Vorsorge im Neubau
  • Sanierung bei Altbau
  • Messung von Raumluftkonzentrationen

Radonvorsorgebiete

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

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