Echter Hausschwamm und andere holzzerstörende Pilze
Der Begriff Holzfäule ist eine Sammelbezeichnung für die verschiedensten Arten der durch Pilze verursachten Holzschädigung an lebenden, absterbenden oder toten Bäumen. Er wird vorwiegend in der Forstwirtschaft und im Bereich des Holzschutzes im Bauwesen verwendet. Holzzerstörende Pilze kann man in zwei verschiedene Untergruppen einteilen:
Bauholzpilze:
Der Begriff Bauholzpilze ist weiter gefasst und umfasst Fäulepilze, die an Bauholz und Bauwerken vorkommen.
Hausfäulepilze:
Der Begriff der Hausfäulepilze ist enger gefasst und umfasst Fäulepilze, die an Bauholz innerhalb von Gebäuden vorkommen. Sie lösen durch ihr Wachstum einen Holzfäuleschaden aus. Grundsätzlich werden die Hausfäulepilze je nach im Holz sichtbarem Schadensbild in drei Gruppen eingeteilt:
- Braunfäule-Erreger
- Weißfäule-Erreger
- Moderfäule-Erreger
Oft findet man mehrere sich überlagernde Schadensbilder. Sind zwei verschiedene holzzerstörende Pilze vorhanden spricht man von einem Doppelbefall. Einige Hausfäule-Pilze wie zum Beispiel der Kiefern-Feuerschwamm sind zudem in der Lage sowohl Lignin als auch Zellulose gleichzeitig abzubauen (Simultanfäule).
Im Rahmen von Holzfäule ist zudem des Öfteren von Bläuebefall die Rede. Bläuepilze führen nur zu einer Verfärbung des Holzes. Die physikalischen Eigenschaften (Festigkeit etc.) werden dagegen nicht beeinflusst. Derzeit sind etwa 100 verschiedene Pilzarten bekannt, die Hölzer mit ihren eigentlich braunen Hyphen grauschwarz oder bläulich verfärben. Ursächlich sind dunkle Farbpigmente aus Melanin.
Die klassische Bestimmung von holzzerstörenden Pilzen geht von morphologischen Erkennungsmerkmalen, wie arttypisch ausgeprägten Myzelien, Myzelsträngen und Fruchtkörpern aus. Von dem Probenmaterial wird ein Präparat angefertigt, gefärbt und anschließend mikroskopisch bewertet. Wird ein Befall mit einem holzzerstörenden Pilz nachgewiesen, ist es notwendig, kompetente Fachfirmen einzuschalten und diese mit der fachgerechten Sanierung zu beauftragen, so dass geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durch qualifiziertes Personal eingeleitet werden können. Maßgebend für die Durchführung von solchen spezifischen Sanierungen sind u.a. die DIN 68 800 Teil 4 un das WTA-Merkblatt „Der Echte Hausschwamm“.